Der Lehrerberuf ist schön. Wir versichern es Ihnen!
Wer als zukünftiger Lehrer nach dem Studium seine Ausbildung als Lehramtsanwärter bzw. Referendar an einer Schule beginnt, gilt als Beamtin/Beamter auf Widerruf. In dieser Phase der Ausbildung werden Lehramtsanwärter im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn bezuschusst. Dieser Zuschuss, die sogenannte Beihilfe, beträgt z.B. bei Singles 50% der Krankheitskosten.
Voraussetzung für den Anspruch auf Beihilfe ist seit dem 01.01.2009 jedoch, dass eine private Krankenversicherung mit mindestens ambulanten und stationären (Krankenhaus-)Leistungen für den verbleibenden Eigenanteil der durch die Beihilfe nicht getragenen Kosten einer Krankenbehandlung besteht.
Frühzeitiges Reagieren sichert günstige Konditionen
Leider haben auch junge Menschen keine Sicherheit, dass der Gesundheitszustand unverändert bestehen bleibt. Deshalb empfehlen wir allen, die eine Lehramtslaufbahn anstreben, sich mit unserer 1 € - Anwartschaftsversicherung bereits während des Studiums den Anspruch auf eine beihilfekonforme Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung zu sichern.
Denn zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Abschluss nur mit Einschränkungen (z.B. Beitragszuschlägen) und in manchen Fällen sogar überhaupt nicht mehr möglich sein.
Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Beginn der Ausbildung als Beamter auf Widerruf die Aufnahme in die private Krankenversicherung, die die Beihilfeleistungen optimal ergänzt. Und das ohne erneute Risikoprüfung.
Oststern FDL Makler GmbH - Ansprechpartner für Lehrer
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Lehrern und Beamten. Wir kennen die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse dieser Berufsgruppe und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Absicherung.
Ob Sie Fragen zu Ihrer Beihilfe, Ihrer privaten Krankenversicherung, Ihrer Anwartschaftsversicherung oder anderen Versicherungsthemen haben, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.